Aktion Schwarze Kreuze

Knast für den „Schlitzer mit dem Watschelgang“

Seine beiden Opfer hatten ihn an seinem ungewöhnlichen federnden Watschelgang erkannt. Yassine A. (22) hatte sie zufällig ausgewählt und mit einem Messer angegriffen.

Am Mittwoch das Urteil für den unheimlichen Schlitzer: Er muss für acht Jahre ins Gefängnis – wegen versuchten heimtückischen Mordes.

„Er wollte seine Opfer schnell, überraschend und wirkungsvoll töten“, waren die Richter nach der Beweisaufnahme überzeugt. So hätte Yassine A. es geplant. Sein Motiv aber blieb letztlich offen.

Der „Schlitzer mit dem Watschelgang“ hatte im August 2019 in Beuel zwei völlig fremde Männer verletzt. Einem 30-Jährigen, der vor einem Burgerladen auf seine Bestellung wartete, wollte er mit einem Cuttermesser die Kehle durchschneiden. Einen 27-Jährigen griff er auf einer Parkbank an.

Die Opfer sind schwer traumatisiert. „Ohne meine Kopfbewegung wäre meine Kehle aufgeschlitzt worden“, so der 30-Jährige als Zeuge. Er hatte ein Geräusch gehört. Das Cuttermesser verfehlte seinen Hals knapp. Doch er erlitt einen neun Zentimeter langen Schnitt vom rechten Kinn bis ans linke Ohr.

Yassine A. hatte über seinen Anwalt Martin Kretschmer erklärt, er könne sich nicht erinnern. Der Verteidiger: „Die beiden Angriffe auf wildfremde Menschen sind ihm ein großes Rätsel.“

Doch laut Gutachter gibt es keinerlei Anhaltspunkte für eine schwere psychiatrische Erkrankung. Allerdings war der Angeklagte durch seinen Drogenkonsum vermindert schuldfähig.

Die Richter im Urteil: „Eine solche Tat geht wohl auch ohne Krankheitsbild. Auch wenn das die Öffentlichkeit verunsichert.“

https://www.bild.de/regional/koeln/koeln-aktuell/bonn-8-jahre-haft-fuer-den-schlitzer-mit-dem-watschelgang-69053910.bild.html

Foto: Privat/ Bild

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1 Kommentar

  1. Sandra 9. Juni 2020

    Er beruft sich aufs GG was keine Gültigkeit mehr hat
    Siehe Artikel 23 heute und vor 1990

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